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AfA Region Stuttgart

14.02.2015 in Arbeitsgemeinschaften

Union und Arbeitgeber sollen endlich ihre Kampagne gegen den Arbeits- und Gesundheitsschutz stoppen!

 

Union und Arbeitgeber sollen endlich ihre Kampagne gegen den Arbeits- und Gesundheitsschutz stoppen!

Zur aktuellen Auseinandersetzung um die Arbeitsstättenverordnung erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD (AfA), Klaus Barthel (MdB):

Die derzeitige Kampagne der Arbeitgeberverbände gegen die Arbeitsstättenverordnung ist eine Geisterfahrt gegen die Anforderungen an eine moderne Arbeitswelt. Wer beispielsweise die Auffassung vertritt, ein Telearbeitsplatz sei nicht durch die Verordnung schützenswert, also kein gleichwertiger Arbeitsplatz wie in einem Büro, hat die Debatte um die Digitalisierung und Fachkräftesicherung nicht verstanden. Wenn Arbeitgeber künftig nur Arbeitsplätze auslagern brauchen, um sich den Vorschriften zum Gesundheitsschutz zu entziehen, braucht sich niemand über das Misstrauen gegenüber neuen Organisationsformen von Arbeit wundern. Auch der Vereinbarkeit von Beruf und Familie würde ein Bärendienst erwiesen.

Auch das Gerede über längere tatsächliche Lebensarbeitszeiten, also ein gesundes Erreichen des Rentenzugangs, wird ad absurdum geführt, wenn die Arbeitgeber sich einer Modernisierung des Arbeitsschutzes widersetzen. Seit über zwei Jahren haben die Sozialpartner fachlich und sachlich über die neue Verordnung verhandelt. Dabei haben beide Seiten Zugeständnisse machen müssen. Wenn jetzt Teile der CDU/CSU im Zusammenspiel mit der BDA eine völlig sachfremde, polemische Debatte anzetteln, legen sie auch die Axt an eingespielte sozialpartnerschaftliche Verfahren. Wie beim Mindestlohn und der Tarifflucht werden sie anschließend die Aushöhlung der Tarifautonomie beklagen.

Wir fordern die Arbeitgeberverbände und die Unionsfraktion auf, sich auf eine konstruktive Debatte über eine menschlichere Arbeitswelt einzulassen. Die neu gefasste Arbeitsstättenverordnung kann nur ein erster Schritt sein.

 

22.01.2015 in Arbeitsgemeinschaften

IG Metall Vertrauenskörperleitung Mercedes-Benz im Werk Sindelfingen solidarisch

 

IG Metall Vertrauenskörperleitung Mercedes-Benz im Werk Sindelfingen solidarisch mit Mercedes Kolleginnen und Kollegen in Brasilien

 

Solidarität mit den Kolleginnen und Kollegen Mercedes Benz Brasilien Sao Bernardo

 
Die Vertrauenskörperleitung von Mercedes-Benz im Werk Sindelfingen unterstützt eure Proteste, Aktionen und Streiks gegen die Entlassung von 244 Beschäftigten. Wir verurteilen, dass die Unternehmensleitung einseitig die Entscheidung getroffen hat, ohne die Fabrikkommission einzubeziehen. Dieses Vorgehen ist ein eindeutiger einseitiger Bruch eines Vertrages, der nicht hingenommen werden kann. 

Gemeinsam habt ihr in Sao Paulo letzte Woche mit den VW-Beschäftigten des Werks Anchieta von São Bernardo gegen die 800 Entlassungen dort protestiert. Das ist gut so. Denn nur gemeinsam können wir mit solidarischen Aktionen die Angriffe der Kapitalseite zurückweisen. 

Wir solidarisieren uns mit euch und stehen hinter euren Forderungen. Die Entlassungen müssen von der Unternehmensleitung zurückgenommen werden!

Sindelfingen, den 21.01.2015                    Vertrauensleuteleitung

Solidariedade com os companheiras e companheiros do Mercedes São Bernardo do Campo/SP Brasil

A direção dos delegados sindicais da Mercedes Benz de Sindelfingen apoia os protestos, as ações e as greves de Vocês contra a demissão dos 244 funcionários. Nos condenamos a decisão unilateral da gerencia sem consultar a Comissão da Fabrica. Esta postura é uma clara quebra unilateral e inaceitável de um contrato.

Vocês organizaram protestos na semana passada juntos com os trabalhadores de Volkswagen do site Anchieta contra a demissão de 800 funcionários lá. Isso foi ótimo. Juntos e com ações da solidariedade podemos repudiar os ataques do capital. 

Nos estamos em solidariedade com Vocês e suas reivindicações. A gerencia tem que retirar as demissões!

Sindelfingen no dia 21 de janeiro 2015 

 

 

22.01.2015 in Arbeitsgemeinschaften

Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Gisela Haupt

 

Liebe Freunde der AfA,
 
unser Mitglied Gisela Haupt erhält am Montag, 2. März, die "Verdienst-Medaille des Verdienst-Ordens der Bundesrepublik Deutschland", 

Gisela wird für ihr Lebenswerk im gesellschaftlichen Bereich geehrt. Mit der Verleihung des Bundesverdienstkreuz werden besondere Verdienste im gewerkschaftlichen Bereich, vor allem ehrenamtliches Engagement, gewürdigt.

Der Vorstand der AfA gratuliert recht herzlich.

 

 

 

14.12.2014 in Arbeitsgemeinschaften

"Zum 1. Januar 2015 also tritt dieses stark an DDR-Nomenklatura erinnernde Gesetz in Kraft..."

 

Artikel der Böblinger Kreiszeitung vom 13.12.2014

Mindestlohn treibt Abo-Gebühren in die Höhe


"Zum 1. Januar 2015 also tritt dieses stark an DDR-Nomenklatura erinnernde Gesetz in Kraft..."


In der Böblinger Kreiszeitung ist ein Artikel zur Einführung des Mindestlohns erschienen. Der Verleger kritisiert die Auswirkungen des Mindestlohn auf die Zeitungsbranche. 

 

 

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Link auf den Artikel

http://spdnet.sozi.info/bawue/kvboeblingen/afaboeb/dl/Mindestlohn.jpg

Die Verleger haben es geschafft eine Übergangsregelung zum Mindestlohn im Gesetz zu verankern. So gilt für ZeitungszustellerInnen

2015 lediglich ein Mindestlohn von 6,38 Euro,

im Jahr darauf 7,22 Euro.

Erst 2017 (leider) kommt der ganze Mindestlohn von 8,50 Euro auch bei ZeitungszustellerInnen an.

In den vergangenen Jahren sind viele Zeitungsverlage in das Postgeschäft eingestiegen, wobei sie ihre Zeitungszustellerinnen und -zusteller verpflichteten, auch Briefe auszutragen. 

Nur dann gilt ab 2015 der Mindestlohn für Zusteller.

Der Verleger Herr  Paul-Mathias Schlecht ist für mich deshalb unglaubwürdig !


Auch werden Preise für Leistungen erhöht die nicht zum Thema "Zusteller" gehören

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Erhöhung der Preis für ein Monatsabonnement

Printausgabe +8,4 %  => Zusteller

Onlineabo/e-Paper + 16,7 % !

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Einzelverkauf am Kiosk  + 15,4 % !

 




 

 

08.12.2014 in Arbeitsgemeinschaften

FREIHANDELSABKOMMEN MIT KANADA (CETA) UND USA (TTIP)

 

Der AfA-Bundesvorstand hat sich in seiner Sitzung am 5./6. Dezember 2014 in Berlin mit den Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) beschäftigt und klar Position bezogen:

FREIHANDELSABKOMMEN MIT KANADA (CETA) UND USA (TTIP)

Adressaten: SPD-Parteivorstand, SPD-Bundestagsfraktion, SPD-Abgeordnete im Europäischen Parlament

Der AfA-Bundesvorstand bekräftigt den Beschluss der AfA-Bundeskonferenz vom 4. bis 6. April 2014 und begrüßt den Beschluss des 20. Ordentlichen DGBBundeskongresses vom 11. bis 15. Mai 2014, wonach die Verhandlungen zu TTIP auszusetzen und nur auf neuer Grundlage wieder aufzunehmen sind.

Mit seinem Beschluss vom 20.09.2014 hat der SPD-Parteikonvent klare Bedingungen und Erwartungen für die transatlantischen Freihandelsgespräche formuliert. Dabei bezieht sich der Parteikonvent auch auf ein gemeinsames Papier von Bundeswirtschaftsministerium und DGB.

Die AfA warnt davor, diese Beschlüsse und Vereinbarungen umzuinterpretieren oder aufzuweichen, wie dies derzeit – schon wenige Wochen nach den Entscheidungen – geschieht. Insbesondere ist daran zu erinnern, dass der Parteikonvent Investor-Staats-Schiedsverfahren sowohl im Hinblick auf CETA wie auch auf TTIP uneingeschränkt abgelehnt hat. Seit diesem Beschluss gibt es in der Sache keinerlei neuen Erkenntnisse, so dass der Ruf nach einer Korrektur der Position unserer Partei ins Leere läuft.

 

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