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AfA Region Stuttgart

Mindestlohn in der Pflege durchgesetzt

Bundespolitik

Der Einsatz der SPD für einen Mindestlohn in der Pflege hat sich gelohnt: Am Donnerstag 25.03.2010 einigte sich die noch von Olaf Scholz als Arbeitsminister eingesetzte Fachkommission für eine verbindliche Lohnuntergrenze in der Branche.

Die rund 800.000 Beschäftigten der Pflegebranche sind künftig vor Dumpinglöhnen geschützt. Die für die Ermittlung der Mindestlohnhöhe eingesetzte Fachkommission sprach sich für 8,50 im Westen und 7,50 im Osten aus. Das Gremium wurde in der letzten Legislaturperiode vom damaligen Arbeitsminister, dem stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Olaf Scholz, eingesetzt.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer billigten einstimmig die Empfehlung, die zum 1. Juli umgesetzt werden soll. Bevor der Mindestlohn in Kraft tritt, müssen Arbeitsministerium und Bundesregierung den von der Kommission empfohlenen Lohn als allgemeinverbindlich für die Branche erklären.
Scholz begrüßte die Entscheidung als den richtigen Hebel, "die schlimmsten Auswüchse von Lohndumping in der Pflegebranche" zu beenden. Zustimmung kam auch von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, vom Arbeitgeberverband Pflege sowie von der arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas.
Der Kampf um einen Mindestlohn in der Branche geht weit zurück bis in die vergangene Legislaturperiode und wurde von der SPD konsequent vorangetrieben. "Es war mühsam, gegen viele politische Widerstände den rechtlichen Rahmen für den Mindestlohn in der Pflege durchzusetzen", erinnerte Scholz mit Blick auf den damaligen Koalitionspartner. "Aber", bilanzierte der Sozialdemokrat: "Der politische Kraftakt hat sich gelohnt."

 

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