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AfA Region Stuttgart

Richtlinien für die Arbeitsgemeinschaften

Arbeitsgemeinschaften


Am 10. Februar 2020 hat der Parteivorstand in seiner Klausursitzung einen Beschluss über neue Richtlinien für die Arbeitsgemeinschaften gefasst. Danach gibt es nun unterschiedliche Richtlinien für die Jusos auf der einen und die ASF, AG60+ sowie die AfA auf der anderen Seite.

Während alle Parteimitglieder, die ihr 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, weiterhin automatisch in den Delegiertenschlüssel für die Jusos einfließen, werden bei den anderen drei Arbeitsgemeinschaften nur noch jene Genoss*innen als aktive Mitglieder der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft gezählt, die sich dafür registriert haben. Auch für die Delegiertenzahlen auf den Bundeskonferenzen dieser Arbeitsgemeinschaften werden nur die registrierten Mitglieder einbezogen. 

Es gibt aber keinen plausiblen Grund die anderen Arbeitsgemeinschaften (AfA, AsF und die AG60) schlechter zu stellen als die Jusos. Unsere Arbeitsgruppen leisten inhaltliche Vorarbeit und Zielgruppenarbeit. Damit gehören sie zu den elementaren Komponenten unserer Partei. Wir sind daher davon überzeugt, dass unsere Arbeitsgemeinschaften nicht geschwächt werden dürfen. Genau das geschieht aber durch diesen Beschluss. Daher muss er rückgängig gemacht werden, um ihre Schlagkraft damit auch die Schlagkraft der SPD als Gesamtpartei zu erhalten. 

Wir stellen hier einen Musterantrag der AfA zur Verfügung, in den Richtlinienbeschluss vom 10. Februar 2020 umgehend zurückzunehmen. Bitte verabschiedet ihn in euren Gremien und leitet ihn auch an interessierte Genoss*innen weiter.


 

Muster Antrag

Der Ortsverein/Unterbezirk/Bezirk möge beschließen:

Adressaten: Parteivorstand, Parteikonvent 


Betreff: Arbeitsgemeinschaften in der SPD 


Arbeitsgemeinschaften haben für die Außenwirkung und Bindungskraft unserer Partei neben den Ortsvereinen zentrale Bedeutung, vor allem für unsere Verankerung bei den Frauen, in der Arbeitnehmerschaft, in bestimmten gesellschaftlichen Gruppierungen, Milieus und Altersgruppen. Insbesondere während des Prozesses zum Mitgliedervotum im Jahr 2019 wurde dies immer wieder herausgearbeitet und von den BewerberInnen bekräftigt.

Die bestehenden elf Arbeitsgemeinschaften sind im Unterschied zu anderen bundesweiten Zusammenhängen in der SPD von der Mitgliederbasis bis zur Bundesebene durch Wahlen und Delegationssysteme demokratisch legitimiert. Ihr Aufbau und ihre Aufgaben regelt der Parteivorstand durch Richtlinien.

Der Beschluss des Parteivorstandes vom 10. Februar 2020 bedeutet insbesondere für die klassischen größeren AGen eine erhebliche Zäsur, die ihre Existenz bedroht.

-    Die Ausdünnung der Delegiertenbasis und Vorstände reduziert die Repräsentativität und Kommunikationsmöglichkeiten erheblich. 

-    Die Einschränkungen bei den Sitzungsintervallen und die Verpflichtung, in Berlin zu tagen, bedeuten im Ergebnis Abgehobenheit und regionale Ungleichgewichte.


-    Die Streichung sämtlicher Ressourcen für außenwirksame Aktivitäten außerhalb des festgelegten, 2013 um ein Drittel gekürzten Budgets beraubt die Arbeitsgemeinschaften praktisch aller Handlungsmöglichkeiten und erhöht die Abhängigkeit der gesamten Partei von den MandatsträgerInnen.

-    Existenzgefährdend ist, zumindest für die größeren Arbeitsgemeinschaften, die zukünftige Verpflichtung aller „Aktiven“, sich schriftlich registrieren zu lassen. Weder die Gliederungen der Partei noch die Geschäftsstellen sind auf absehbare Zeit in der Lage, diesen enormen Aufwand zu leisten. Noch dazu bestehen erhebliche datenschutzrechtliche Probleme.  Es fehlen bisher jegliche Vorstellungen über die praktische Umsetzung dieser Vorgabe. 

Besonderheiten für die AfA

Die Verankerung der SPD in der ArbeitnehmerInnenschaft, also in neunzig Prozent der Gesellschaft, ist für die SPD eine Existenzfrage. Die Wahlergebnisse seit 2005 weisen hier eine dramatische, sich beschleunigende negative Dynamik auf. Mittlerweile liegen die Wähleranteile der SPD als traditionelle Partei der ArbeitnehmerInnenschaft in diesem Bereich an vierter bis fünfter Stelle. Immer wieder wird darauf hingewiesen, wie wichtig der Wiederaufbau eines zweiten Standbeines über die Arbeitswelt, Betriebsgruppen, Betriebs- und Personalräte, Gewerkschaften und Betriebs-Vertrauensleute wäre. Dies wäre aller Mühen einer Organisationsreform wert gewesen.]


Wir fordern den Parteivorstand auf, den Richtlinien-Beschluss vom 10.2. 2020 umgehend aufzuheben und auf der Grundlage bereits bestehender Vorschläge zu einer im Einvernehmen mit den Arbeitsgemeinschaften geregelten Organisationsreform zu kommen.

 

 

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