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AfA Region Stuttgart

AfA: Keine Leiharbeitnehmer als Streikbrecher

Arbeitsgemeinschaften

Arbeitnehmer in der SPD wenden sich gegen prekäre Beschäftigungen

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD (AfA) des Stauferkreises hat zwar den jüngst eingeführten Mindestlohn für die Leiharbeit begrüßt, kritisiert aber, dass das Gesetz keine Regelungen gegen den Missbrauch von Leiharbeit und keine Bestim-mungen, die den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ realisierten, enthalte. Dies geht aus einer Pressemitteilung des AfA-Kreisverbandes Göppingen hervor

Der AfA-Kreisvorsitzende Klaus-Peter Grüner, Süßen, betonte, dass Armutslöhne und prekäre Beschäftigung zurückgedrängt werden müssten und das reguläre unbefristete Arbeitsverhältnis einer Stärkung bedürfe. „Einen wirklichen Durchbruch für bessere Bedingungen in der Leiharbeit kann es nur geben, wenn Leiharbeitskräfte und Stammarbeit-nehmer gleich behandelt werden und den gleichen Lohn bekommen“, erklärte Grüner.

Die AfA fordert mehr Mitbestimmung der Betriebsräte in den Entleihbetrieben und gleichen Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen sowie zu im Betrieb allgemein geltenden Sonder-leistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. „Der Einsatz von Leiharbeitskräften als Streikbrecher muss gesetzlich verboten werden“, forderte der AfA-Kreisvorsitzende weiter.

Grüner trat desweiteren für das sogenannter Synchronisationsverbot , das heißt den Grundsatz ein, dass Leiharbeitnehmer bei wechselnden Unternehmen eingesetzt werden können, aber im Leiharbeitsunternehmen unbefristet beschäftigt werden müssten. Die AfA möchte auch eine Höchstdauer der Leiharbeit von einem Jahr realisiert wissen, was die Bundesregierung leider abgelehnt habe. „Wer über ein Jahr im gleichen Betrieb unbeanstandet arbeitet, hat auch einen unbefristeten Arbeitsvertrag verdient“, sagte Grüner. Ansonsten könnten ausgerechnet Leiharbeitnehmer keine Sicherheit im Arbeitsleben gewinnen und keine familiären und sozialen Dispositionen treffen.

„Es muss endlich damit Schluss sein, dass das Betriebsrisiko der Unternehmer in vollem Umfang auf die Arbeitnehmer mit prekären Arbeitsbedingungen abgewälzt wird. Wer Gewinne einstreicht, muss auch die Risiken übernehmen“, monierte Grüner abschließend.

 
 

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