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AfA Region Stuttgart

Ab 1.Oktober 2022 gilt der Mindestlohn 12,00 EURO

Allgemein

Im Landkreis Böblingen werden über 22.500 Menschen mehr Geld in der Tasche haben. Vor allem Frauen und geringfügig Beschäftigten hilft die neue Lohnuntergrenze. Besonders in Branchen wie dem Gastgewerbe, bei Lieferdiensten und im Einzelhandel verweigern Arbeitgeber*innen den Beschäftigten oft anständige Löhne und in Betrieben ohne Tarifvertrag werden besonders häufig Niedriglöhne bezahlt. 

Der gesetzliche Mindestlohn ist auch ein Mittel gegen Lohndumping-Konkurrenz durch Unternehmen, die sich Tarifverträgen verweigern.

Gute Löhne gibt es nur mit Tarifvertrag. Umso wichtiger ist es, die Tarifbindung wieder zu stärken.

Der Mindestlohn kann immer nur die unterste Haltelinie sein!

 

 

 


 

 

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