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Deutschland übernimmt Vorsitz im UN-Menschenrechtsrat

Pressemitteilungen

PRESSEMITTEILUNG der SPD Fraktion im Bundestag

Deutschland übernimmt Vorsitz im UN-Menschenrechtsrat

Frank Schwabe, menschenrechtspolitischer Sprecher:

Deutschland wird ab Januar 2015 den Vorsitz im UN-Menschenrechtsrat übernehmen. Die heutige Entscheidung spiegelt auch Deutschlands hohes internationales Ansehen in menschenrechtspolitischen Kreisen wider.

 

 

„Deutschlands Ständiger Vertreter bei den Vereinten Nationen in Genf Joachim Rücker wurde heute von den 47 Mitgliedern des Menschenrechtsrates im Konsens zum Präsidenten gewählt. Angesichts der weltweiten Krisen, die alle mit schweren Menschenrechtsverletzungen einhergehen, sind die Erwartungen an den deutschen Vorsitz groß.

Eine wichtige Aufgabe des Menschenrechtsrates ist es, schnell und angemessen auf Menschenrechtsverletzungen zu reagieren. Mitglieder wie Russland, China und Saudi-Arabien erschweren jedoch oft eine stringente menschenrechtliche Orientierung. Deutschlands Erfolg wird daher vor allem an seiner Vermittlerfunktion gemessen werden, da der Vorsitz weder mit politischer Macht noch mit Sanktionsmöglichkeiten ausgestattet ist.

Deutschland will den UN-Menschenrechtsrat als Gremium stärken. Es wird darum gehen, mittels kluger Koalitionen jenseits der Interessenpolitik der Mitgliedsstaaten die Menschenrechte wieder deutlicher in den Mittelpunkt der Arbeit zu rücken. Deutschland will auch dazu beitragen, die Sonderverfahren politisch unabhängig zu halten und über die regelmäßige Überprüfung aller Staaten (UPR) die Lage der Menschenrechte zu verbessern. Der Zivilgesellschaft fällt dabei auch im Menschenrechtsrat eine wichtige Rolle zu.

In die Zeit des deutschen Vorsitzes fällt auch die Entscheidung des UN-Akkreditierungsausschusses, ob das Deutsche Institut für Menschenrechte seinen A-Status mit den damit verbundenen Mitwirkungsrechten in UN-Gremien behalten kann. Dazu muss bis Ende Januar für das Institut eine gesetzliche Grundlage erarbeitet werden, die seine Unabhängigkeit sichert. Gelingt dies nicht, folgt die Rückstufung auf den B-Status. Es wäre menschenrechtspolitisch höchst peinlich, wenn diese Rückstufung in die Zeit des deutschen Vorsitzes fiele.“

 

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