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Billig kann teuer kommen auch für die Stadt Sindelfingen

Gemeindenachrichten

Verträge überprüfen. Das war und ist teilweise noch immer die Devise in vielen Kommunen. Genau unter die Lupe genommen werden Reinigungsverträge, die mit privaten Anbietern abgeschlossen wurden. Denn was früher vermeintlich günstig war, verstößt nach Meinung vieler inzwischen gegen das Gesetz. Und es drohen saftige Bußgelder. Aber das ist nicht alles: Aufgrund dieser Gesetzeslage wird die Eigenreinigung wieder attraktiv.

Wenn es nach Elke Grossenbacher von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) geht, müssen alle Gemeinden ihre Verträge mit Diensteistern überprüfen. Und in der Tat haben das in den vergangenen Monaten auch viele getan. Die Folge: Altverträge wurden gekündigt. Die Kommunen wollten auf Nummer sicher gehen. Das Bemerkenswerte daran: Besonders verdächtig waren und sind Verträge, auf die die Verwaltung früher mächtig stolz war – die besonders günstigen Angebote. Denn sie bergen die Gefahr, dass die Kommunen sie nun in Form von Bußgeld bis zu 500 000 Euro teuer bezahlen müssen.

Die neue Lage verursacht hat der Mindestlohn für das Gebäudereinigerhandwerk; genauer: der Umstand, dass das Gebäudereinigerhandwerk in das Entsendegesetz aufgenommen wurde. Mit dem Entsendegesetz wiederum hatte der Gesetzgeber ein Ziel: Er wollte verhindern, dass ausländische Unternehmen in Deutschland zu Dumpinglöhnen ihre Leistungen anbieten und deutsche Firmen sowie deren Beschäftige das Nachsehen haben.

Gesamte Reinigung betroffen
Unterm Strich schützt das Entsendegesetz Arbeitsplätze in Deutschland, indem es vorschreibt, dass auch Firmen aus einem anderen EU-Land, die in Deutschland ihre Leistungen anbieten, sich an die Mindest-Arbeitsbedingungen halten müssen, die für die Branche gelten– also nicht nur den Mindestlohn zahlen müssen, sondern auch die gesamte Palette der festgelegten Leistungen gewähren müssen wie zum Beispiel Urlaub. Das Besondere wiederum am Entsendegesetz ist: Es richtet sich nicht nur an Arbeitgeber, sondern auch an Unternehmen, die Reinigungsaufträge an Dritte vergeben. Und damit auch an Kommunen. Denn gerade sie haben in den vergangenen Jahren ihre Reinigung privatisiert, das heißt: Sie beschäftigten keine eigenen Reinigerinnen mehr, sondern lassen Rathaus, Schulen oder Sporthallen von Privatfirmen putzen. Wobei das Entsendegesetz zum Gebäudereinigerhandwerk nicht nur die Innenreinigung im Blick hat, sondern das gesamte Spektrum, also auch Glas- und Außenreinigung.

Das Entsendegesetz könnte somit für jede Kommune von Bedeutung sein, die entweder Glasflächen, Räume oder Straßen von Dienstleistern reinigen lässt. Das heißt: Hält sich der Dienstleister nicht an das Gesetz, droht nicht nur ihm eine Geldstrafe, sondern auch die Kommune kann in eine Mithaftung genommen werden. Vor allem dann, wenn sie aus dem niedrigen Preis für die Dienstleistung hätte schließen müssen, dass da was nicht mit rechten Dingen zugehen kann.

Die Rechnung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist simpel: Bei einem Mindestlohn von gut zehn Euro für das Gebäudereinigerhandwerk, zuzüglich der Sozialabgaben, der Kosten für Reinigungsmittel und Maschinen, Verwaltung und Mehrwertsteuer, ist ein Stundensatz von über 14 Euro Minimum. Dabei setzt die Kalkulation allerdings voraus, dass der Unternehmer eine logistisch Meisterleistung hinlegt. Zudem muss der Unternehmen vollkommen auf seinen Gewinn verzichten. Doch das hätte zur Folge, dass er sein Unternehmen nicht allzu lange betreiben wird. Bei einer durchschnittlichen Logistik und einem üblichen, keinem allzu hohen Gewinn sollten einer Reinigungsleistung etwa 17 Euro die Stunde zugrunde liegen. Erst bei dieser Summe ist Experten zufolge ein Angebot solide.

Wirtschaftlichstes Angebot
Wie anderen Experten schwingen auch Grossenbacher noch Beteuerungen der Anbieter im Ohr, ihre Beschäftigten könnten eben schneller reinigen, weil sie die besseren Putzmittel, die besseren Maschinen hätten. Vor wenigen Jahren noch sorgten solche Sätze dafür, dass die Privaten tatsächlich den Zuschlag bekamen. Inzwischen sind viele Kommunen ernüchtert: So mancher private Anbieter erfüllte die Erwartungen nicht. Vielleicht reinigten die Privaten schneller, gründlicher waren sie meist nicht. Kritiker der Privatisierung fühlen sich bestätigt: Sie hatten hinter die Beteuerungen der Privaten schon immer ein Fragezeichen gesetzt. Wie sollten die Reinigerinnen und Reiniger auch 135 Quadratmeter Kitafläche in einer Stunde wirklich gut putzen – also Fußböden, Stühle, Tische.

Sind die Kommunen aber nicht gezwungen, sich an die Ausschreibungen zu halten und an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben? „Natürlich ist das so“, meint Grossenbacher. Nur: „Der Wirtschaftlichste ist nicht der Billigste.“ Darum jedoch geht es, den Anbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu finden, das Angebot mit dem besten Verhältnis zwischen Kosten und Leistung. Also den Anbieter, der die gesetzlichen Regelungen beachtet und seinen Gewinn nicht beim Lohn der Beschäftigten abschneidet. Grossenbacher weiß, dass viele Altverträge zwischen Kommunen und Anbietern tatsächlich mit einem Stundensatz von deutlich unter 14 Euro kalkulieren.

Eigenreinigung wieder gefragt
Der einen oder anderen Kommune schmeckt die Rechnung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit gar nicht. Denn die Kassen sind klamm. Und sie wissen genau, wie teuer es für sie kommen könnte, wenn sie den Rat der KGSt befolgen und künftig darauf achten, dass der wirtschaftlichste Anbieter zum Zuge kommt. Deshalb stellt sich die eine oder andere Kommune auf den Standpunkt, sie sei gar nicht betroffen, weil sie eben kein Unternehmen sei. Doch Grossenbacher winkt ab: Warum sollen die Kommunen außen vor bleiben? Warum sollte der Gesetzgeber den Kommunen, also dem Staat, ein Schlupfloch für Dumpinglöhne schaffen? Im Gegenteil, der Staat müsse Vorbild sein. Und sie verweist auf die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), der auch die Kommunen auf die gleiche Stufe wie die Unternehmen stellt. Die FKS ist es übrigens, der mit „verdachtslosen Außenprüfungen“ darüber wacht, dass das Entsendegesetz eingehalten wird.

Grossenbacher räumt allerdings ein: Die Gerichte haben sich zu dieser Frage noch nicht geäußert. So sind Kommunen wie Verbände gespannt darauf, wie ein solches Verfahren ausgeht, bei dem eine Kommune gegen ein Bußgeld des Zolls wegen Verstoßes gegen das Entsendegesetz klagt.

Für die Kommunen hat diese Gesetzeslage noch eine weitere Auswirkung: Eigenreinigung ist wieder attraktiv. Private sind teuer geworden, weiß Christine Meier, ver.di-Landesfachbereichsleiterin Niedersachsen-Bremen. Denn bei 17 Euro die Stunde, die ein Privatanbieter kalkuliert, kann es sich für die Kommune wieder lohnen, es selbst zu machen. Kein Wunder, dass immer mehr Kommunen in Erwägung ziehen, die Reinigung wieder unter das kommunale Dach zu holen. Auch weil sie es dann auch wieder in der Hand haben, wie gründlich und wie flexibel geputzt wird.

Text: Jana Bender/Juli 2009

 

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